Honorartabelle

Honorartabelle

zur Durchführung einer Standardgutachten- oder HypZert-Vollgutachtenerstellung

Preismodell

Objektart (nach Marktwert) Besichtigung Gutachten Kundenwunsch [1] Preis (netto)
Standardobjekt[2] bis 400.000 € ja Standardgutachten[3] mit Fotos 400 €
Standardobjekt[2] bis 400.000 € ja HypZert-Vollgutachten[4] mit Fotos und HypZert Stempel 1.300 €
Standardobjekt > 400.000 € bis 750.000 € ja Standardgutachten mit Fotos 600 €
Standardobjekt > 400.000 € bis 750.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel 1.750 €
Standardobjekt > 750.000 € bis 1.500.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel 2.200 €
Standardobjekt > 1.500.000 € bis 2.500.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel 2.650 €
Standardobjekt > 2.500.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel Individualvereinbarung
Standardobjekt > 1.500.000 € bis 2.500.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel 2.650 €
Standardobjekt > 2.500.000 € ja Vollgutachten mit Fotos und HypZert Stempel Individualvereinbarung
Sonstige Objekte[5] bis 400.000 € ja Standardgutachten mit Fotos 700 €
Sonstige Objekte > 400.000 € bis 750.000 € ja Standardgutachten mit Fotos 900 €
Sonstige Objekte > 750.000 € ja Standardgutachten mit Fotos Individualvereinbarung

Nebenkosten/Fahrtkosten (gesetzliche Pauschalen; max. 150 EUR) + jede zusätzliche Unterlagenanforderung 50 EUR.


[1] Ausgabe: Gebundenes Exemplar + PDF.

[2] Standardobjekte gem. Hypzert „S“: Überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit max. 1/3 der Erträge aus gewerblicher Nutzung - Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, kleinere Mehrfamilienhäuser bis 8 Wohneinheiten, Wohngeschäftshäuser mit max. 1/3 der Erträge aus gewerblicher Nutzung; kein Erbbaurecht und keine wertrelevanten Eintragungen in Abteilung II.

[3] Ein Standardgutachten gibt Auskunft über Markt- und Beleihungswert anhand von Rahmendaten und Vergleichsansätzen sowie allen Daten der Immobilie, inkl. einer Vor-Ort-Besichtigung.

[4] Ein HypZert-Vollgutachten gibt eine vollumfassende und den hohen Zertifizierungsanforderungen entsprechendes vollwertiges (gerichtsverwertbares) Sachverständigengutachten über Markt- und Beleihungswert des Objektes, inkl. einer Vor-Ort-Besichtigung.

[5] Sonstige Objekte: Gewerbeobjekte und Objekte, die nicht einem Standardobjekt entsprechen. Für Spezialimmobilien (Hotel, Pflegeanlagen) gilt eine jeweils individuell zu treffende Vereinbarung (Fremdvergabe).

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